Wirtschaftliche Unterstützung in der Corona-Krise

Alle präventiven Maßnahmen und Anordnungen zur Eingrenzung der Corona-Pandemie dienen dem Schutz der Menschen. Das müssen wir uns deutlich machen und uns darauf einstellen. Doch natürlich hat die Corona-Krise auch starke Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft. Jedes Unternehmen wird diese Notlage spüren.

Wir unterstützen Sie jederzeit bei allen Fragestellungen: hinsichtlich der Finanzierungshilfen mit integrierten Planungen (GUV, Liquiditätsplanung, Bilanz), koordinieren mit Ihnen die Akteure zur Nutzung von Bürgschaften und der Aufnahme von (Förder-)Darlehen.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0421/949 72 00 sowie per Mail:
André Dillinger | dillinger@dwpartner.de

Hier geben wir Ihnen bereits konkrete Empfehlungen, wie Sie als Unternehmer wirtschaftliche Unterstützung erhalten können.

Förderungen durch die KfW

Die KfW hat die Aufgabe, Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit kurzfristiger Liquidität zu unterstützen. Dafür stehen dem Unternehmen drei unterschiedliche Kredite der KfW zur Verfügung, je nachdem um was für ein Unternehmen es sich handelt.

• KfW-Unternehmerkredit

• KfW-Kredit für Wachstum

• ERP-Gründerkredit

Antrag auf Kurzarbeit

Wenn Unternehmen durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen müssen, hat der Bundestag im Eilverfahren die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erleichtert. Insbesondere kann Kurarbeitergeld beantragt werden, wenn 10 % der Arbeitnehmer im Betrieb betroffen sind und die Sozialbeiträge können komplett erstattet werden. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Steuerliche Maßnahmen

Um Unternehmen während der Corona-Krise weiter zu unterstützen, wurden steuerpolitische Maßnahmen getroffen. So haben die Finanzbehörden zum Beispiel die Möglichkeit, Steuerstundungen zu gewähren. Bei betroffenen Unternehmen wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet. Zusätzlich werden die Voraussetzungen angepasst, um Vorauszahlungen von Steuerpflichten anzupassen.

Checkliste für Unternehmen in der Corona-Krise

Hier geben wir Ihnen nochmal kompakt eine Übersicht über Maßnahmen und Optionen, die Sie für Ihr Unternehmen beachten und bewerten sollten. Jeden einzelnen Punkt dieser Checkliste gilt es, individuell zu betrachten. Gerne stellen wir Ihnen diese Checkliste auch als Dokument zu Verfügung.

(alphabetisch)

  • Alternative Lieferanten eruieren, falls es zu Liefer- bzw. Lieferantenausfällen kommt
  • Arbeitsformen anpassen (Satellitenbüros, Home-Office etc.)
  • Arbeitszeitmodelle novellieren, Verringerung der Wochenarbeitsstunden und Schichten
  • Auftrag auf der Abnehmerseite bezüglich Einbringung prüfen (z.B. insbesondere Investitionsgüter)
  • Auftragswahrscheinlichkeit der Angebote überprüfen, Ressourcenbedarf ableiten
  • Ausgaben auf den Prüfstand stellen, Stichwort „cost cutting“
  • Bestand Warenlager versus Auftragslage gegenüberstellen
  • Betriebsabläufe sicherstellen, z.B. abteilungsübergreifende Handlungs- und Funktionsfähigkeit (unabhängige Teams)
  • Investitionen zurückstellen
  • KfW-Förderkredite, inkl. Haftungsfreistellung Programme (037, 290 und weitere in Planung)
  • Kurzarbeitergeld (KUG) prüfen und beantragen
  • Lieferbedingungen überarbeiten (Incoterms, insbesondere EXW bei der Einbindung von Spediteuren)
  • Liquiditätsbedarf: Bürgschaftsbanken einbinden (vereinfachtes Verfahren)
  • Steuerstundung, Anpassung der Vorauszahlungen beantragen (vereinfachtes Verfahren)
  • Tilgungsaussetzung von bestehenden Darlehen bei Kreditinstituten prüfen
  • Transparenz schaffen und aktiv Kommunikation betreiben
  • Überstundenkonten abbauen
  • Verhaltensregeln für Mitarbeiter erstellen: Prävention Corona-Infektion
  • Wertschöpfungskette überprüfen, z. B. Lieferservice oder Übernahme von Teilleistungen
  • Zahlungsbedingungen/AGBs der Lieferanten überprüfen
  • Zahlungsrückführung mit den Kreditoren vereinbaren (Stundung, Ratenzahlung usw.)
  • Zahlungsziele individuell vereinbaren

(nicht abschließend)